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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Cortez MusikTheater gemeinnütziger Verein (im Folgenden mit CMT bezeichnet) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden Besucher genannt). Für Rechtsgeschäfte zwischen dem CMT und Besucher gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1.2 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
1.3 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden AGB jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
 
§2 Eintrittspreise und Ermäßigungen
2.1 Den Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die Preise, Ermäßigungen und ggf. anfallende Gebühren sind insbesondere aus dem Spielplan, den Flyern und dem Internet ersichtlich.
 
§3 Vertragsabschluss / Kartenerwerb
3.1 Eintrittskarten können an der Abendkasse, über YESTicket sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet  reserviert und gekauft werden.
3.2 Der Kartenverkauf ist verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten.
3.3 Der Besucher erwirbt die Eintrittskarte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Besucher Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das CMT den Mehrerlös verlangen. Ein gewerbsmäßiger Verkauf ist nur mit einer gesonderten Genehmigung des Theaters zulässig.
3.4 Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit nach Veranstaltungsende.
3.5 Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung, reservierte Karten müssen 30 Minuten vor der Vorstellung abgeholt werden, sonst verfällt die Reservierung und die Karten gehen wieder in den freien Verkauf.
 
§4 Zahlung
Reservierte Karten können nur bei Barzahlung abgeholt werden.
 
§ 5 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
5.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Umtausch im Ausnahmefall gewährt werden, so ist dies nur in einen anderen Termin der gleichen Produktion möglich.
5.2 Bei Vorstellungsausfall bietet das CMT dem Besucher den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung der gleichen Produktion an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte im Original. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem CMT unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen, andernfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Besuchers (z.B. Anfahrts- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Stromausfall, Naturkatastrophe, Streik etc.) wird kein Ersatz gewährt.
5.3 Bei Veranstaltungsabbruch seitens des Veranstalters wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn vor der Pause abgebrochen wird. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem CMT gegenüber persönlich oder schriftlich geltend zu machen.
5.4 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.5 Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
 
§ 6 Beginn / Einlass
6.1 Der Einlass in den Zuschauerraum erfolgt in der Regel 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung.
6.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf mitwirkende Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht.
6.3 Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Der Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht nur dann, wenn beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird, dass der Besucher auf einen solchen Platz angewiesen ist.
 
§ 7 Ton, – Foto- und Filmaufnahmen
7.1 Film-, Video- und Tonaufnahmen und die Benutzung von drahtlosen Telekommunikationsmitteln während der Vorstellung bedürfen der Genehmigung von CMT. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar.
7.2 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
 
§ 8 Hausrecht / Hausordnung
8.1 Der Vorstand und die Geschäftsführung von CMT üben in den Gebäuden des jeweiligen Veranstaltungsortes das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
8.2 Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
8.3 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u.a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet.
8.4 Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der Veranstaltungsorte ist untersagt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes in seiner jeweils aktuellen Fassung.
8.5 Für das Mitbringen und  Verzehr von Speisen und Getränken gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes.
 
§ 9 Garderobe / Fundsachen
9.1 Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
9.2 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abendpersonal abzugeben.
 
§ 10 Haftung / Schadensersatz
10.1 Das CMT übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
10.2 Schadensersatzansprüche des Besuchers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
10.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
10.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht das CMT, sondern der jeweilige Leistungserbringer.
 
§ 11 Datenschutz
CMT ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung enthaltene Daten des Besuchers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu benutzen, allerdings nicht dauerhaft zu speichern.
 
§ 12  Ausladungsklausel
Das CMT behält sich vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind, mit dieser sympathisieren oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen oder Taten in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
 
§13 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Es gilt deutsches Recht.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem CMT und Besucher aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Braunschweig, sofern der Besucher Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich nur auf hauseigene Veranstaltungen. Bei Fremd-Veranstaltungen gelten die AGB des Veranstalters.
 
§14 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
 
§15 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten nach Bekanntgabe ab dem 01.03.2022 in Kraft.


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